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   VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954   

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https://dejure.org/2009,72192
VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72192)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gegenvorstellung und außerordentliche Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung; Statthaftigkeit; Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Das Gericht kann die aufgrund der eingetretenen Rechtskraft auch zu Gunsten der anderen Verfahrensbeteiligten geltende Bindung an seine eigenen Entscheidungen nicht ohne gesetzliche Grundlage allein aufgrund einer von der unterlegenen Seite erhobenen Gegenvorstellung übergehen (vgl. BFH vom 1.7.2009 Az. V S 10/07 unter Bezugnahme auf BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829).
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Das Gericht kann die aufgrund der eingetretenen Rechtskraft auch zu Gunsten der anderen Verfahrensbeteiligten geltende Bindung an seine eigenen Entscheidungen nicht ohne gesetzliche Grundlage allein aufgrund einer von der unterlegenen Seite erhobenen Gegenvorstellung übergehen (vgl. BFH vom 1.7.2009 Az. V S 10/07 unter Bezugnahme auf BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2008 - 10 LA 62/08

    Aufhebung eines Bescheides über den Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Davon abgesehen fehlt es für den vorliegenden Antrag auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; NdsOVG vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG NRW vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.09.2009 - 12 OB 242/08

    Anhörungsrüge; Beschwerde; Beschwerde, außerordentliche; Gegenvorstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Auch für eine in der VwGO nicht geregelte außerordentliche Beschwerde ist im Hinblick auf die abschließende Regelung des § 152a VwGO kein Raum mehr (NdsOVG vom 14.9.2009 Az. 12 OB 242/08 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2007 - 6 A 288/07
    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Davon abgesehen fehlt es für den vorliegenden Antrag auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; NdsOVG vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG NRW vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ).
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 7 ZB 09.2303

    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit; Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Eine Gegenvorstellung gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrags, die das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO), ist jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge nicht (mehr) statthaft (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.10.2009 Az. 7 ZB 09.2303).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 7 ZB 09.332

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung; Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 7 ZB 09.1954
    Davon abgesehen fehlt es für den vorliegenden Antrag auch an einer wirksamen Vertretung, da der Kläger nach § 67 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht postulationsfähig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 7 ZB 09.332; NdsOVG vom 4.3.2008 Az. 10 LA 62/08 ; OVG NRW vom 24.1.2007 Az. 6 A 288/07 ).
  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 10 ZB 09.2557

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; Anhörungsrüge; fehlender Gehörsverstoß

    Ob eine Gegenvorstellung als "außerordentlicher Rechtsbehelf" gegen den einen Berufungszulassungsantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, der das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden lässt (vgl. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO) nach Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO noch statthaft ist, wird in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor unterschiedlich beantwortet (vgl. z.B. BVerfG vom 25.11.2008 NJW 2009, 829 - jedenfalls keine offensichtliche Unzulässigkeit - BFH vom 27.7.2009 IV S 8/09 RdNr. 5; BayVGH vom 4.8.2009 14 ZB 07.3068 RdNr. 2 sowie vom 27.10.2009 7 ZB 09.1954 RdNr. 2; OVG Lüneburg vom 14.9.2009 12 OB 242/08 RdNr. 7 jeweils m.w.N.).
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   VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1954   

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https://dejure.org/2009,72486
VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72486)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2009 - 7 ZB 09.1954 (https://dejure.org/2009,72486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Studienordnung und Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am weiterbildenden Studium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" an der FernUniversität Hagen; Zulassung zum Studium "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte"; Benennung durch die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 ZB 08.2873

    Ernstliche Zweifel und grundsätzliche Bedeutung nicht entsprechend den

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1954
    Hierzu muss der Rechtsmittelführer - erstens - eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, - zweitens - ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, - drittens - erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und - viertens - darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH v. 20.5.2009 Az. 14 ZB 08.2873 ; Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 72 zu § 124 a).
  • VGH Bayern, 14.07.2009 - 7 CE 09.1424

    Studienordnung und Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am

    Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1954
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 14. Juli 2009 (Az. 7 CE 09.1424) darauf hingewiesen, dass mit den vorgelegten Unterlagen der Nachweis für ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis auf der Grundlage eines wirksamen Arbeitsvertrags nicht erbracht ist.
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